Gemeindewache


SCHLAUCHTUCH im Bedarfsfall einsetzbar

Sonderregelung vereinbart

SCHLAUCHTUCH im Bedarfsfall einsetzbar

Gesundheit ist oberstes Gebot!!

Das von der FCG-KdEÖ Nö an alle KollegenInnen ausgeteilte Schlauchtuch hat jetzt in Krisenzeiten eine wichtige Funktion eingenommen. Vom BMI, welches jetzt auch grundsätzlichen Gefallen im Sinne der Gesundheit an dem Schlauchtuch gefunden hat, gibt es nun folgende Vorgabe:
Sollten die vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Schutzmasken aufgrund Lieferengpässen oder sonstigen Gründen nicht ausreichend vorhanden sein, darf das Schlauchtuch jedenfalls ausnahmsweise verwendet werden.

Aufgrund der funktionellen Trageweise denkt das BMI daran, ein derartiges Tuch eventuell auch in die Massaliste aufzunehmen. Eine diesbezügliche Prüfung läuft.

 Aussendung Schlauchtuch

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