Polizei


Jubiläumszuwendung - Klarstellung der GÖD

Aufgrund einiger Anfragen angefügte Info

Jubiläumszuwendung - Klarstellung der GÖD

25 und 40 Dienstjahre:

Man unterscheidet zwischen

#Bedienstete, die sich am 11. Februar 2015 bereits im Dienststand befunden haben bzw. deren Dienstverhältnis vor diesem Datum begonnen hat,

und

#Bedienstete, die nach dem 11. Februar 2015 in das öffentlich-rechtliche oder vertragliche Dienstverhältnis eingetreten sind.

Details im Anhang

 Details zum Dienstjubiläum

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