Gemeindewache
DZM NEU - Verhandlungsrunde mit BM Karner
Beratungsgespräch - Entscheidungen zum Probebetrieb
Für die Aufnahme des Probebetriebes (Testphase) des geplanten neuen Dienstzeitsystems fand am Abend des 1.6.2026 ein Beratungsgespräch des Zentralausschusses mit dem Herrn Bundesminister und den für die Systemumstellung verantwortlichen Personen im
BMI statt.
Auch unsere Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner hat im Vorfeld beim Bundesminister nocheinmal für uns Wort ergriffen und die Verhandlung positiv beeinflusst. Das
Ergebnis ist zwar noch nicht zufriedenstellend, aber es konnte schlussendlich doch in einigen Punkten Einigkeit erzielt werden.
Die offenen Punkte für den Probebetrieb wurden in Kurzform wie folgt ausverhandelt:
1) Kolportiertes Plandienstwochenende bis 48 Stunden.
Verhandlungsangebot Dienstgeber max. 40 Stunden =keine Einigung
2) 24 Stunden Dienste
Entgegenkommen des Dienstgebers auf 50% der durchschnittlichen 24er der Monate Jänner bis Juni 2026 und die Möglichkeit der Planung von 13 Stunden + 4 JD;
3) Reduktion der JD Stunden: kein Entgegenkommen = keine Einigung
4) Forderung JD in der Nachtzeit in durchgehenden 4 Stundenblöcken: Zustimmung/Einigung
5) Forderung 1 Wochenende im Monat verpflichtend dienstfrei: Zustimmung des Dienstgebers - Einverständnis
6) Forderung Wochenruhe von 48 Stunden: Zustimmung/Einvernehmen
7) Rüstzeiten: Abwarten BVWG Entscheidung - Grundsätzlich aber Zustimmung/Einigung
8) Forderung: Feiertage nur auf Üst: keine Zustimmung
9) Unterschreitung der 11-stündigen Ruhezeit: Entgegenkommen/Einvernehmen
10) Forderung keine Reduzierung der Streifen in der Grundversorgung: Zustimmung/Einvernehmen
11) Abdeckung der Einkommensverluste Probebezirke
kein Einvernehmen = Ergebnis LOV für alle betroffenen Bediensteten im Dez 2026 und April 2027 jeweils € 300,-. und für Dienstplaner in der Simulationsphase in Form von Zeitausgleich
12) Beibehaltung der bisherigen Urlaubsregelung/Antragszeitpunkt: Zustimmung/Einvernehmen
13) 14-tägiger Informationsabgleich BMI mit Zentralausschuss zwecks Evaluierung ab Juli 2026.
Das Beratungsgespräch § 10/7 wurde daraufhin zwecks Einholung eines PVAB Gutachtens zu den Punkten 1 und 3 unterbrochen und wird nach dem Einlangen weitergeführt. Die verhandelten Punkte gelten für den Probebetrieb. Nach Evaluierung 2027 wird neu über eine zukünftige Lösung verhandelt.
