Gemeindewache


Verbesserungen bei der besonderen Hilfeleistung

Forderung der GÖD umgesetzt

Verbesserungen bei der besonderen Hilfeleistung

Heute wurden im Nationalrat wichtige Änderungen betreffend die besondere Hilfeleistung des Bundes im Zusammenhang mit Dienstunfällen beschlossen.

Die Neuregelungen verbessern die Unterstützung für betroffene Kolleg:innen erheblich und setzen
Forderungen um, die die GÖD in den vergangenen Jahren wiederholt eingebracht hat.

Hier die Eckpunkte zum Thema:
Zukünftig kann der Bund auch dann einen Vorschuss zur besonderen Hilfeleistung leisten, d. h. vorläufige Ansprüche beispielsweise auf
Schmerzengeld, erbringen, wenn ein Dienstunfall vorliegt, aber kein
haftbarer Dritter vorhanden (z. B. zurechnungsunfähige Täter) oder
greifbar (z. B. flüchtige Täter) ist. Nach bisheriger Rechtslage setzte die
vorläufige Übernahme von Ersatzansprüchen als besondere
Hilfeleistung zwingend einen übernehmbaren Anspruch gegen einen
Dritten voraus (Fremdverschulden).

Nunmehr ist ausdrücklich Folgendes geregelt:
• Bei zurechnungsunfähigen, unbekannten oder flüchtigen
Täterinnen,
• Täter:innen mit Aufenthalt im Ausland sowie aussichtsloser oder
unzumutbarer Rechtsverfolgung und
• wenn mangels Verschuldens einer dritten Person keine
Ersatzansprüche bestehen,
ist die Gewährung eines Vorschusses durch den Bund trotzdem
möglich.
Die Neuregelung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Aufgrund einer
Übergangsbestimmung ist sie auf alle bis zum 1. Jänner 2026 noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren anzuwenden.

Zusätzlich wurde die folgende Neuerung eingeführt:
Mit der Dienstrechts-Novelle 2024, BGBl. I Nr. 143/2024, wurden
sämtliche exekutivdienstlichen Ausbildungsmaßnahmen als
anspruchsbegründend für eine besondere Hilfeleistung an
Hinterbliebene ins Gesetz aufgenommen. Bislang war davon die für die
jeweilige Verwendungsgruppe nach der Anlage 1 zum BDG 1979
erforderliche Grundausbildung ausgenommen.

Diese gilt aufgrund der heute beschlossenen Gesetzesänderung nun auch als anspruchsbegründende Ausbildung. Die Aufnahme der
Grundausbildung ist eine langjährige Forderung der GÖD und stellt
eine wichtige Verbesserung dar (Inkrafttreten: mit dem der
Kundmachung folgenden Tag), zumal es gerade in der
exekutivdienstlichen Grundausbildung immer wieder zu Unfällen mit
zum Teil schwerwiegenden Folgen kommt.

 Aussendung Besondere Hilfeleistung

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