Polizei


Bekleidungspauschale wird angepasst

Statt € 277,- nun € 420,-

Bekleidungspauschale wird angepasst

Der Bekleidungswirtschaftsfonds wird voraussichtlich ab Sommer in einen neuen Webshop erscheinen.

Die Bekleidungspauschale der Exekutive wird auf € 420,- erhöht und aufgrund der Umstellung wird der Anforderungszeitraum der Barauszahlung auf 1. Juli verlegt.

Für Bedienstete, welche in den Monaten April bis Juni 2023 in den Ruhestand wechseln, wird die Anforderung der Barauszahlung im Zuge der Abrechnung des Massakontos durch den BWF durchgeführt. Voraussetzung ist natürlich ein ausreichender Kontostand.

MitarbeiterInnen im aktiven Dienststand können die Barauszahlung vom 1. Juli bis 30. November 2023 in der neuen Applikation wie gewohnt beantragen.

Die moderne Weboberfläche soll neben Optimierungen im Zusammenhang mit der Bestellung und dem Umtausch auch eine Verbesserung der Logistik mit sich bringen.



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