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COVID-19-Schutzmaßnahmen, Kostenrefundierung für Antikörpertestungen

Kosten einer Testung auf neutralisierende Antikörper bis 30 Euro werden vom DG refundiert

COVID-19-Schutzmaßnahmen, Kostenrefundierung für Antikörpertestungen

Gemäß § 3 Abs.1 B-BSG hat der Dienstgeber für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Bediensteten in Bezug auf alle Aspekte zu sorgen, die ihre dienstliche Tätigkeit betreffen. Als Ausfluss dieser Fürsorgepflicht wird insbesondere geimpften und/oder genesenen Bediensteten die Refundierung der Kosten einer Testung auf neutralisierende Antikörper (§ 1 Abs. 2 Z 4 2. COVID-19-MV) bis zu einem Höchstausmaß von € 30 angeboten. Aufgrund dieser Antikörperbestimmung soll der Zielgruppe eine Entscheidungshilfe geboten werden,

  • ob die Impfung gewirkt hat („non responder-Thematik“),
  • eine Auffrischungsimpfung entsprechend der Grenzwertfestlegung des NIG bereits empfehlenswert wäre,
  • welche individuellen Verhaltensweisen in Abstimmung mit dem jeweiligen Hausarzt angebracht sind.

Voraussetzung für diese einmalige Kostenübernahme ist, dass die Testung durch ein humanmedizinisches, für diese Tests zertifiziertes Labor auf Basis einer venösen Blutprobe erfolgt und der Zeitpunkt der Testung (Blutabnahme) zwischen dem 1. Oktober und dem 31.Dezember 2021 gelegen ist.

Die Refundierungsanträge sind via E-Mail unter Anführung der Personalnummer, Bezugnahme auf den gegenständlichen Erlass und Beischluss einer Rechnungskopie an das Referat I/1/d (BMI-I-d@bmi.gv.at - Zentralstelle) bzw. entsprechend den Anweisungen der LPDs an diese zu richten.

(siehe Erlass Geschäftszahl: 2021-0.682.744 v. 5.10.2021)



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