Polizei


COVID19 - Quarantäne - Verdienstentgang - Vergütung

Antragsfrist: 6 Wochen

COVID19 - Quarantäne - Verdienstentgang - Vergütung

Wir möchten alle vom COVID19 direkt betroffenen KollegenInnen darüber informieren, dass bei einer bescheidmäßig angeordneten Quarantäne und damit einhergehenden Dienstverhinderung ein Anspruch auf Entschädigung für Verdienstentgang besteht.

Wichtig dabei:

  • die Quarantäne ist/war bescheidmäßig angeordnet
  • der Antrag muss innerhalb 6 Wochen ab Ende der angeordneten Maßnahme bei der für die Anordnung verantwortlichen Bezirksverwaltungsbehörde gestellt werden

 

Das Antragsformular befindet sich als Beilage im Mail.

 Aussendung Antrag

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