Polizei
Erklärung zum Vorrückungsstichtag
Die unendliche Geschichte
Derzeit erreichen uns diesbezüglich unzählige Anfragen. Deshalb wollen wir versuchen, den komplizierten Sachverhalt nachstehend zu erklären.
Die derzeitige nochmalige Neuberechnung (die gesetzliche Grundlage dazu besteht erst seit 1.8.2025) wurde notwendig, da zwei Kollegen wegen möglicher Diskriminierung die Änderung „initiiert“ und erreicht haben.
Ausgangspunkt ist bei jeder Berechnung grundsätzlich der ursprüngliche alte Vorrückungsstichtag unter Ausschluss der vor dem 18. Geburtstag liegenden Vordienstzeiten.
Bei der ersten Neuberechnung (Gesetzeslage 2023) wurden die im Bescheid ersichtlichen Differenztage 1:1 dem ursprünglichen Vorrückungsstichtag vorangesetzt.
z.B. 19.09.1994 + 325 Tage = 29.10.1993
Bei der jetzigen Berechnung (Gesetzeslage ab 1.8.2025) wird der ursprüngliche Vorrückungstermin (nicht der tatsächliche Stichtag 02.03.1991) 1.1. oder 1.7. für die Berechnung herangezogen.
Zur Erklärung, der Vorrückungsstichtag wurde und wird im Prinzip „auf- oder abgerundet“.
Liegt der Stichtag zwischen
01.01. und 31.03. = 01.01. (selbes Jahr)
01.04. und 30.09. = 01.07. (selbes Jahr)
01.10. und 31.12. = 01.01. (darauf folgendes Jahr)
Dass heißt im vorgenannten Beispiel mit 325 Tagen aus dem Bescheid (Gesetzeslage 2023) folgende Änderung zu der Gesetzeslage 2025:
ehemaliger Vorrückungstermin: 1.7.1994 (da Stichtag 19.9.1994)
NEU: Jetzt muss man den Vergleichsstichtag des Bescheides 2023 hernehmen und auf den 01.01. oder 01.07. „auf- oder abrunden“. In diesem Fall der 19.9.1994 > daher Vorrückungstermin NEU 01.07.1994.
Die Differenz zwischen dem ursprünglichen Vorrückungstermin: 01.07.1994 und 01.01.1994 ergeben ein nunmehriges Plus von 181 Tagen.
Dies bedeutet im Beispielfall im Klartext, dass ab Mai 2016 (drei Jahre vor dem Urteil des EUGH) alle Vorrückungen um ein „halbes“ Jahr früher (181 Tage) stattfinden und nachbezahlt werden.
Alle anderen Berechnungen werden analog dieser berechnet. Durch die "Auf- oder Abrundung" kann ein Plus aber auch ein Minus gegenüber dem 1. Bescheid herauskommen.
Wir hoffen, dass wir damit etwas Klarheit in die Materie gebracht haben.
Sollte es erwünscht und notwendig sein, könnt ihr mit einem Mail und der Handynummer unser Erklärvideo (WhatsApp) anfordern:
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