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Familienbonus Plus ab 01.01.2019

Steuerliche Begünstigungen für Steuerpflichtige mit Kindern neu geregelt

Familienbonus Plus ab 01.01.2019

Ab 01.01.2019 entfallen Kinderfreibetrag (440 Euro, wenn nur von einem Elternteil geltend gemacht, ansonsten je 300 Euro pro Elternteil) und Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten (bis 2.300 Euro jährlich pro Kind bis zum 10.Lebensjahr). Anstatt dessen gilt ab 1.1.2019 die Regelung des „Familienbonus plus“, der – im Gegensatz zu den gerade aufgezählten, wegfallenden Begünstigungen - nicht die Steuerbemessungsgrundlage senkt, sondern als Steuerabsetzbetrag direkt die Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuer reduziert....

Näheres siehe Anhang.

 

 

 

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