Polizei


GÖD-Familienunterstützung

Ab 3 Kinder

GÖD-Familienunterstützung

Die Zuerkennung erfolgt einmal jährlich, nicht aber rückwirkend für vergangene Jahre, bei Erfüllung nachstehender Voraussetzungen:

1. eine Familie bezieht für drei oder mehr Kinder Familienbeihilfe oder
2. eine Familie bezieht für eines oder mehrere Kinder erhöhte Familienbeihilfe.

Die Unterstützung beträgt:

  • für Familien mit Bezug von Familienbeihilfe für

        3 Kinder € 180.-

        4 Kinder € 240,--

        5 Kinder € 300,-- usw.

  •  für Familien mit Bezug von erhöhter Familienbeihilfe für
     1 Kind            € 120,--
     2 Kinder         € 240,--
     3 Kinder         € 360,-- usw.

Antragsformular und Infoblatt im Anhang

 Infoblatt Antragsformular

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