Polizei
Jubiläumszuwendung - Klarstellung der GÖD
Aufgrund einiger Anfragen angefügte Info
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25 und 40 Dienstjahre:
Man unterscheidet zwischen
#Bedienstete, die sich am 11. Februar 2015 bereits im Dienststand befunden haben bzw. deren Dienstverhältnis vor diesem Datum begonnen hat,
und
#Bedienstete, die nach dem 11. Februar 2015 in das öffentlich-rechtliche oder vertragliche Dienstverhältnis eingetreten sind.
Details im Anhang
Details zum Dienstjubiläum