Polizei
Katastrophen-Fonds - Hilfe für GÖD Mitglieder
Wasserschaden - Rasche Hilfe im Schadensfall
Aufgrund der aktuellen Situation mit ständigen kleinräumigen
Naturkatastrophen möchten wir für die GÖD Mitglieder auf den
bestehenden „Katastrophen-Fonds“ des ÖGB hinweisen.
Im Schadensfall das angefügte Formular ausfüllen
und deinem Personalvertreter weitergeben.
Grundbedingungen:
*Bestätigung der Gemeinde
*Hauptwohnsitz am Schadensort
*mindestens zwei Jahre ununterbrochene GÖD Mitgliedschaft
*Schadenshöhe mindestens € 700,-
*Schadensmeldung innerhalb sechs Monaten nach Ereignis