Polizei
Nicht vergessen: Reparaturpauschale und Bekleidungsbeitrag
Anforderung nur noch bis 30. November möglich!
![Nicht vergessen: Reparaturpauschale und Bekleidungsbeitrag](https://kdeoe-cms-prod.s3.amazonaws.com/images/000/000/770/e2c3/standard/Reparatur.jpg?1542236459)
Die Reparaturpauschale und der Bekleidungsbeitrag für 2018 können nur noch bis 30. November 2018 im Webshop angefordert werden.
Vorgangsweise: Einstieg in den Web-Shop, zuerst die Reparaturpauschale und danach den Bekleidungsbeitrag anfordern (das Massaskonto muss ein entsprechendes Guthaben aufweisen).
Anspruch auf 100% des Bekleidungsbeitrages (€ 225,-) haben: EB, die mehr als drei Monate beim BKA, BVT, BAK, LKA, LVT, DASTA oder bei einem SPK-Kriminalreferat Dienst versehen.
Anspruch auf 75% des Bekleidungsbeitrages (€ 168,75) haben: EB, die ihren Dienst über Auftrag überwiegend in Zivilkleidung versehen (z.B. PI-ErmiDler, AGM).
Anspruch auf 30% des Bekleidungsbeitrages (€ 67,50) haben: EB, die keinen Anspruch auf 100% oder 75% des Bekleidungsbeitrages haben.