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"Schutzschirm" für Ruhestandsversetzungen 2024

Es zeichnet sich eine Lösung ab

Wie schon in den vergangenen Monaten oftmals gefordert, beabsichtigt die Regierung jetzt doch noch eine Schutzklausel für fast alle Ruhestandsversetzungen im Jahr 2024 einzuziehen.

Die bis dato gültige Pensionsregelung würde alle im Jahr 2024 in den Ruhestand tretende KollegenInnen benachteiligen, da sie nicht von der hohen Pensionsanpassung von 9,7% ab 1.1.2024 profitieren würden, obwohl sie länger Dienst verrichten.

Noch vor dem Ende der Widerrufsfrist (31.10.2023) einer bereits abgegebenen Ruhestandserklärung soll noch ein Beschluss für eine entsprechende Schutzklausel und damit ein Ausgleich für die 9,7% im Nationalrat gefasst werden. Details dazu sind noch offen.

Wir empfehlen daher allen KollegenInnen, welche eine Ruhestandsversetzung mit 1.12.2023 geplant haben, und aus dem oben genannten Grund eventuell doch noch länger Dienst verrichten möchten, vor einem eventuellen Widerruf den kolportierten Beschluss des Nationalrates jedenfalls abzuwarten, um sicherzustellen, dass dies auch tatsächlich zutrifft.

 Aussendung

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