Polizei
07.11.2024 - Bundeskonferenz der GÖD - Resolution
Weigerung des Dienstgebers zu Gehaltsverhandlungen - zeitnahe Kampfmaßnahmen beschlossen
Die Weigerung des Dienstgebers, in Gehaltsverhandlungen einzutreten, ist der Versuch, eine Nulllohnrunde durchzusetzen. Ohne Verhandlungen kann es keinen Gehaltsabschluss geben. Ohne Gehaltsabschluss werden die Gehälter 2025 (und auch in weiterer Zukunft) nicht erhöht.
Weitere Schritte
Zur Durchsetzung der Einhaltung der sozialpartnerschaftlichen Gepflogenheiten und einer akzeptablen Gehaltserhöhung werden gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen eingeleitet:
• Die Kolleg:innen in den Personalvertretungen und Betriebsräten werden ersucht, in der Kalenderwoche 47 (ab Montag, 18. November 2024) Dienststellen- bzw. Betriebsversammlungen abzuhalten, um unsere Kolleg:innen über die Situation und die weitere Vorgehensweise zu informieren. Die GÖD wird entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung stellen.
• Der Organisationsausschuss der GÖD wird beauftragt, für 26. November 2024 in Wien eine Demonstration vorzubereiten.
• Vom Organisationsausschuss sind Vorbereitungen zu treffen, um jederzeit weitere gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen in allen notwendigen Intensitäten umsetzen zu können.
Bei Teilnahme an gewerkschaftlichen Maßnahmen ist gewerkschaftlicher Rechtsschutz jedenfalls vorgesehen. Dieser Rechtsschutz gilt auch für alle Kolleg:innen, welche aus Anlass dieser gewerkschaftlichen Maßnahmen der GÖD beitreten.
07112024 Resolution der GÖD