Polizei


Artikel in der heutigen KRONEN ZEITUNG: Tätowierungsverbot bei Polizei ist Geschichte

Der Vorsitzende Reinhard ZIMMERMANN nimmt Stellung

Artikel in der heutigen KRONEN ZEITUNG: Tätowierungsverbot bei Polizei ist Geschichte

Stellungnahme zum Bericht in der „Kronenzeitung“ vom 10.3.2023 – Seite 16 und 17 – „Tätowierungsverbot bei Polizei ist Geschichte.“

Im Jahr 2018 einigten sich der damalige Dienstgeber und die Personalvertretung darauf, dass auch im Polizeidienst Tätowierungen möglich sind, allerdings nur an solchen Körperstellen, die von Uniformteilen abgedeckt werden können. Nun erfährt man aus der Zeitung, dass der Herr Bundesminister beabsichtigt, die Tätowierungen auch an sichtbarer Stelle zuzulassen.  In diesem Zusammenhang muss man auch nicht darauf hinweisen, dass man ohnedies dann überbordende Kunstwerke oder rechtsextreme Darstellungen etc. nicht zulassen wird, denn wer diese Tür aufstößt, bringt sie auf Dauer gesehen nie mehr wieder zu. Die Bevölkerung hat sich ein vernünftiges Erscheinungsbild der Polizei verdient.

Bislang war die Personalvertretung zu diesem Thema in keinster Weise befasst, und sie stellt daher in den nächsten Tagen einen entsprechenden Antrag an den Dienstgeber. Wir lehnen die Ausweitung des Erlassen auf sichtbare Körperteile schon auch wie unter dem damaligen Minister Kickl weiterhin ab. Überhaupt ist der Polizeiberuf nicht dafür geeignet um sich gegenseitig politisch etwas auszuwischen.

Die Polizei in Deutschland hat die gleichen Vorschriften wie wir derzeit haben, dort ist das Tätowierungsverbot wegen einer Gleichbehandlungsbeschwerde auch schon ausjudiziert. Der Polizeiwerber mit sichtbarer Tätowierung bekam dort nicht recht.

Viele kleine Schrauben für eine Aufnahmeoffensive gehören gedreht, und die Personalvertretung ist jederzeit für Gespräche bereit. Ich hoffe aber, dass diese Idee nicht die Einzige ist, sondern dass man rasch die richtigen Wege dafür beschreitet.

Reinhard ZIMMERMANN

(Vorsitzender)

 KRONEN ZEITUNG Artikel vom 10.03.2023 Antrag der FCG-KdEÖ

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