Polizei
COVID19 - Quarantäne - Verdienstentgang - Vergütung
Antragsfrist: 6 Wochen
Wir möchten alle vom COVID19 direkt betroffenen KollegenInnen darüber informieren, dass bei einer bescheidmäßig angeordneten Quarantäne und damit einhergehenden Dienstverhinderung ein Anspruch auf Entschädigung für Verdienstentgang besteht.
Wichtig dabei:
- die Quarantäne ist/war bescheidmäßig angeordnet
- der Antrag muss innerhalb 6 Wochen ab Ende der angeordneten Maßnahme bei der für die Anordnung verantwortlichen Bezirksverwaltungsbehörde gestellt werden
Das Antragsformular befindet sich als Beilage im Mail.
Aussendung Antrag