Polizei


Epidemiegesetz 1950 - Hilfestellung Abkürzungen - Ausfüllhilfe

Was bedeutet W1, W2, WN1, WN2, SF1-8 etc?

Epidemiegesetz 1950 - Hilfestellung Abkürzungen - Ausfüllhilfe

Zur Hilfestellung beim Ausfüllen des Verdienstentgangsformulars nach einer behördlicher Absonderung gem § 7 EpiG 1950 (Klos-EpiG Verdienstentg_.doc), welches am 2.3.2021 um 6:13 Uhr an alle Dienststellen in NÖ ging, nachstehende Klarstellung.

Da nicht alle KollegenInnen Besoldungsexperten sind, erklären wir hier die wichtigsten Grundlagen der Überstundenverrechnung:

Was bedeuten im Formular die Kurzbezeichnungen:

W1?
= 50 %ige Überstunden Werktags zwischen 06:00 und 22:00
 
W2?
= 50 %ige Überstunden (Blockstunden) Werktags zwischen 19:00 und 22:00, wenn in der Zeit zwischen 19:00 und 07:00 mindestens 3 Stunden zusammenhängen. Diese sind steuerlich begünstigt.
 
WN1?
= 100%ige Überstunden (Blockstunden) Werktags zwischen 22:00 und 06:00, wenn in der Zeit zwischen 19:00 und 07:00 mindestens 3 Stunden zusammenhängen. Diese sind steuerlich begünstigt.
 
WN2?
= 100%ige Überstunden Werktags zwischen 22:00 und 06:00
 
SF 1-8?
= 100%ige Überstunden an Sonn- und Feiertagen von der 1. bis einschließlich 8. Stunde
 
SF ab9?
= 200%ige Überstunden an Sonn- und Feiertagen ab der 9. Stunde
 
Wert einer Überstunde:
= Summe aus Grundbezug (Verwendungsgruppe / Gehaltstufe) plus Funktionszulage plus Wachdienstzulage geteilt durch 173,2 (= durchschnittl. monatl. Pflichtstundenzahl). Diesem Wert
wird der Zuschlag (50% / 100% / 200%) hinzugerechnet.


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