Polizei
GÖD-Familienunterstützung
Ab 3 Kinder
Die Zuerkennung erfolgt einmal jährlich, nicht aber rückwirkend für vergangene Jahre, bei Erfüllung nachstehender Voraussetzungen:
1. eine Familie bezieht für drei oder mehr Kinder Familienbeihilfe oder
2. eine Familie bezieht für eines oder mehrere Kinder erhöhte Familienbeihilfe.
Die Unterstützung beträgt:
- für Familien mit Bezug von Familienbeihilfe für
3 Kinder € 180.-
4 Kinder € 240,--
5 Kinder € 300,-- usw.
- für Familien mit Bezug von erhöhter Familienbeihilfe für
1 Kind € 120,--
2 Kinder € 240,--
3 Kinder € 360,-- usw.
Antragsformular und Infoblatt im Anhang
Infoblatt Antragsformular