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Nicht vergessen: Reparaturpauschale und Bekleidungsbeitrag

Anforderung nur noch bis 30. November möglich!

Nicht vergessen:   Reparaturpauschale  und Bekleidungsbeitrag

Die Reparaturpauschale und der Bekleidungsbeitrag für 2018 können nur noch bis 30. November 2018 im Webshop angefordert werden.

Vorgangsweise: Einstieg in den Web-Shop, zuerst die Reparaturpauschale und danach den Bekleidungsbeitrag anfordern (das Massaskonto muss ein entsprechendes Guthaben aufweisen).

Anspruch auf 100% des Bekleidungsbeitrages (€ 225,-) haben: EB, die mehr als drei Monate beim BKA, BVT, BAK, LKA, LVT, DASTA oder bei einem SPK-Kriminalreferat Dienst versehen.

Anspruch auf 75% des Bekleidungsbeitrages (€ 168,75) haben: EB, die ihren Dienst über Auftrag überwiegend in Zivilkleidung versehen (z.B. PI-ErmiDler, AGM).

Anspruch auf 30% des Bekleidungsbeitrages (€ 67,50) haben: EB, die keinen Anspruch auf 100% oder 75% des Bekleidungsbeitrages haben.



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