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Pensionsrecht - Gute Nachricht für 2025

Schutzschirm bleibt aufrecht

Pensionsrecht - Gute Nachricht für 2025

Der „Schutzschirm“ (Schutzklausel und Aussetzten der Aliquotierung) wurde aufgrund der noch immer relativ hohen kumulierten Inflation von rund 4,5 bis 4,7% (August 2023 bis Juli 2024) schon frühzeitig für ein weiteres Jahr zugesagt.

Die Pensionen sollen 2025 um den gesetzlichen Anpassungsfaktor in dieser Höhe steigen.

Im Konkreten soll die Schutzklausel um ein Jahr verlängert werden und die gesetzlich festgelegte Aliquotierung der ersten Pensionserhöhung für einen Ruhestandsantritt im Jahr 2025 ausgesetzt bleiben. Der diesbezügliche Nationalratsbeschluss soll im September 2024 umgesetzt werden.

Was bedeutet das?

Schutzklausel: KollegenInnen, welche 2025 ihre Pension (Ruhestand) antreten, erhalten dauerhaft einen sogenannten „Erhöhungsbetrag“, der sich an ihrer Pensionskonto-Gutschrift bemisst und diese aufwertet, um inflationsbedingte Pensionsverluste zu vermeiden. Dies soll auch verhindern, dass sich ein späterer Pensionsantritt (2025 statt 2024) negativ auf die Pensionshöhe auswirkt.

Aliquotierung: Grundsätzlich gilt nach einem Pensionsantritt, dass die erste Pensionserhöhung (nächster 1. Jänner) je nach Pensionsantrittsmonat aliquotiert wird.

z.B. Antritt 1.1. – nächste Erhöhung am 1.1. des darauffolgenden Jahres um 100%, bei einem Antritt am 1.2. = 90%, Antritt 1.3. = 80%, Antritt 1.4. = 70% usw.

Dies soll bis Ende 2025 ausgesetzt werden und bedeutet für alle angehenden Pensionisten (Ausnahmen bei der Korridorpension), egal wann im Jahr 2025 die Pension angetreten wird, dass die nächste Pensionserhöhung 2026 in voller Höhe und nicht aliquotiert ausbezahlt wird.

Damit wird auch sichergestellt, dass länger Dienst verrichten nicht zum finanziellen Nachteil werden kann.

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