FCG-KdEÖ Wr.Neustadt spendet Erlös Punschstand

€ 500,- für einen guten Zweck

Die FCG-KdEÖ Wiener Neustadt übergab den Erlös des Punschstandes an Kollegin Sabine Orthofer zur Unterstützung für ihre Tochter Lena. Lena kann sich über eine Unterstützung in der Höhe von € 500,- freuen.

Bild von links: Johannes Nagl, Alfred Schwarz, Sabine Orthofer mit ihren Kindern und Renate Vollnhofer

FCG-KdEÖ Wr.Neustadt trifft Innenminister Nehammer

Offene Worte zu aktuellen Themen

Die Personalvertreter der KdEÖ Wiener Neustadt hatten bei einem Treffen mit Innenminister Karl Nehammer die Möglichkeit zum Gedankenaustausch.

Foto v. links:Hannes Nagl, Renate Vollnhofer, Innenminister Karl Nehammer, Ernst Krojer, KdEÖ Vors. Alfred Schwarz, Daniel Höller, Thomas Wawra;

Weinkirn Manuela ist 30

FCG-KdEÖ NÖ gratuliert

Die FCG-KdEÖ NÖ gratulierte der überaus aktiven Funktionärin zu ihrem 30. Geburtstag.

Vorsitzender Hannes Luef: „Manu ist trotz ihres noch jungen Alters zu einem unverzichtbaren Bestandteil der KdEÖ-Landesorganisation und des Betriebsausschusses Landhaus geworden. Wir sagen herzlichen Dank für ihre großartige Arbeit, gratulieren nochmals herzlich und wünschen alles erdenklich Gute.“

DREI 3 – Aktuelle Angebote

Februar 2019

Mit unserem Angebot möchten wir Ihnen und Ihren Kollegen private Vergünstigungen für beste Kommunikation ermöglichen.
Unser Drei Spezial Bonus XL – Angebot.

Zu jeder Neuanmeldung eines aktuellen Sprach- und Internettarifs mit Gerät und 24-Monatsbindung:
–       Keine Aktivierungsgebühr: 0 € statt regulär 69 €
–       -15 % auf die monatliche Grundgebühr

Der Drei Spezial Bonus XL kann nicht für einen bereits bestehenden Vertrag eingelöst werden.
Der jeweilige Code ist auf unserem Bestätigungsformular anzugeben und bei der Anmeldung vorzulegen.
Pro Code ist eine Anmeldung zulässig. Weitere Codes erhalten Sie beim Drei Spezialteam.
Informationen zu unseren Tarifen und Angeboten finden Sie auf www.drei.at.

Für Detailfragen  und Codes steht Kollegin Doris Welte in unserem FCG-KdEÖ Büro im BMI unter 01/531263625 gerne zur Verfügung.

zum Angebot

Bundesministerium für öffentlicher Dienst ignoriert Verbesserungen für Polizei

Dienstrechtsnovelle 2018 - Polizeiforderungen nicht umgesetzt

Reinhard Zimmermann

Info des Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft – Reinhard ZIMMERMANN:

Seit dem Regierungswechsel ist nun das Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport (BMöDS – Ressortleiter Vizekanzler Heinz Christian Strache) verantwortlich.

Nachstehende Punkte wurden in den Verhandlungen zur Dienstrechtsnovelle 2018 von der Polizeigewerkschaft im Zuge der Begutachtung eingebracht, wurden jedoch nicht umgesetzt!

Bewertungsverbesserungen im Bereich des BMI:

Am 24. März 2017 fanden Verhandlungen zwischen dem BMI und dem ZA für die Bediensteten des öffentlichen Sicherheitswesens statt. Im Rahmen dieser Gespräche wurde u. a. vereinbart:

*Anhebung der Bewertung für PI-KommandantInnen ab einem Personalstand von 18 bis 29 BeamtInnen in E2a/6

*Anhebung der Bewertung für PI-KommandantInnen ab einem Personalstand von 30 BeamtInnen in E2a/7

Während die anderen Themen, wie ua. die Anhebung der NZG, PI und FI Kdt. in E2a/5, die Verbesserungen der E2b-Zulage im Zuge der damaligen Verhandlungen verwirklicht werden konnten, fehlt hier noch die Umsetzung ebenso wie die zugesagten Bewertungsverhandlungen im Kriminaldienst und den Bezirks- und Stadtpolizeikommanden.

§ 113e Gehaltsgesetz
Die Polizeigewerkschaft fordert eine Verlängerung der Wahrungsdauer für die vom Dienststellenstrukturkonzept Betroffenen.

Vom Dienstgeber wurde bei der Umsetzung des Dienststellenstrukturkonzepts im Exekutivbereich folgendes zugesagt:

„Bei den bestehenden Bestimmungen werden bei Organisationsänderung allfällige besoldungsrechtliche Nachteile innerhalb von drei Jahren gänzlich aufgefangen. Das Bundeskanzleramt (damals noch zuständig) und das Bundesministerium für Inneres gehen davon aus, dass innerhalb dieses Zeitraums adäquate Verwendungen für etwaig betroffene Bedienstete gefunden werden können. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, steht das Bundeskanzleramt für sozialpartnerschaftliche Gespräche hinsichtlich einer Ausdehnung der Regelung gerne zur Verfügung.“ (Schreiben von Mag. Brian-Christopher Schmidt an Hermann Greylinger vom 23. April 2014)

*Zu dem den § 20c betreffenden Eintrag des Inhaltsverzeichnisses, zu § 20c, § 22 Abs. 1 und § 84 Abs. 4a VBG sowie § 9 Abs. 1 lit. q PVG:

Für den Bereich der Privatwirtschaft wurde mit dem Wiedereingliederungsteilzeitgesetz, BGBl. I Nr. 30/2017, für Menschen, die in Beschäftigung stehen und ernsthaft für längere Zeit physisch und psychisch erkrankt sind, ein arbeits- und sozialversicherungsrechtliches Modell normiert, dass es ihnen ermöglicht, auf Basis eines herabgesetzten Beschäftigungsausmaßes schrittweise in den Arbeitsprozess zurückzukehren.

Diese Möglichkeit sollte auch auf den Polizeibereich ausgedehnt werden.

Die Polizeigewerkschaft hat schon zum Zeitpunkt des Wechsels der Zuständigkeit die offenen Punkte dem BMöDS unter Vizekanzler Heinz Christian STRACHE mitgeteilt, eine Umsetzung wäre seither jederzeit möglich gewesen.

Nun sind aber auch im Zuge der Verhandlungen zur Dienstrechtsnovelle 2018 diese zugesagten und notwendigen Verbesserungen für die Polizistinnen und Polizisten ignoriert worden.

Die Polizeigewerkschaft besteht daher auf eine rasche Umsetzung der Maßnahmen. Die Polizei braucht keine medialen Schulterklopfer sondern tatsächliche Unterstützung.

Eine gut bezahlte und bewertete Polizei wird sich auch um Nachwuchs weniger Sorgen machen müssen!

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